E-Mobilität für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine 2020
Status: Abgeschlossen
Zielgruppe: Unternehmen
Anträge können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2020 eingebracht werden.
FÖRDERUNGSAKTION E-PKW FÜR BETRIEBE 2019-2020
Die Unterstützung setzt sich zusammen aus:
- „E-Mobilitätsbonusanteil“ der Fahrzeugimporteure beim Ankauf des Fahrzeuges, welcher unabhängig von etwaigen zusätzlichen Nachlässen gewährt wird.
- „E-Mobilitätsbonusanteil“ (E-Mobilitätsförderung) des Bundes aus Mitteln des BMK.
Gefördert wird die Anschaffung von neuen Fahrzeugen mit Elektro-, Brennstoffzellen- bzw. Plug-In-Hybrid Antrieb sowie Range Extender zur Personenbeförderung (Klasse M1) bzw. zur Güterbeförderung (Klasse N1 und ≤ 2,0 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht).
Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 24 Wochen der Antrag gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als sechs Monate sein darf. Die Antragstellung ist ausschließlich online hier möglich. Das verfügbare Förderbudget können Sie hier einsehen.
FÖRDERUNGSAKTION E-LADEINFRASTRUKTUR
Die Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt die Anschaffung von E-Ladestellen (Standsäulen bzw. Wallbox) für den betrieblichen Einsatz.
Die Antragstellung ist ausschließlich online hier möglich. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 6 Monate sein darf.
FÖRDERUNGSAKTION ELEKTRO-LEICHT-FAHRZEUGE, ELEKTRO-KLEINBUSSE UND LEICHTE ELEKTRO-NUTZFAHRZEUGE FÜR BETRIEBE
Die Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt die Anschaffung und den betrieblichen Einsatz von Elektro-Leichtfahrzeugen, Elektro-Kleinbussen sowie leichten Elektro-Nutzfahrzeugen, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden. Die Antragstellung ist ausschließlich online hier möglich. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 6 Monate sein darf.
E-MOBILITÄTSMANAGEMENT, E-FLOTTEN, E-LOGISTIK
Die Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt Maßnahmen im Bereich E-Mobilitätsmanagement, E-Flotten, und E-Logistik. Die Antragstellung ist ausschließlich online hier möglich.