Im Rahmen des vom Klima- und Energiefonds geförderten Projekts KlimTAX wurde ein neuer Leitfaden für Unternehmen entwickelt. Dieser Leitfaden unterstützt bei der Erstellung einer Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung.
Die Einführung der EU-Taxonomie-Verordnung im Jahr 2020 zielte darauf ab, Finanzströme in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu lenken und legt fest, welche Wirtschaftszweige als nachhaltig gelten. Unternehmen, die taxonomiekonform sein wollen, müssen erheblich zu einem der sechs Umweltziele beitragen, keines der Ziele wesentlich beeinträchtigen (Do no significant Harm Prinzip, DNSH) und soziale Mindeststandards einhalten.
Im Umweltziel 2 „Anpassung an den Klimawandel“ ist die Durchführung einer Klimarisikoanalyse (KRA) entscheidend. Das DNSH-Prinzip verlangt für alle Umweltziele ebenfalls eine KRA. Daher müssen alle Unternehmen im Rahmen ihrer Konformitätsprüfung eine KRA durchführen.
Die Durchführung einer Klimarisikoanalyse (KRA) erfordert, dass Unternehmen sich mit den Auswirkungen aktueller und zukünftiger klimatischer Bedingungen auf ihre Wirtschaftstätigkeiten auseinandersetzen. Dies führt zu einem besseren Verständnis der möglichen Klimarisiken und der Anpassungsmaßnahmen zur Risikominderung. Das Klimarisiko setzt sich aus einer bestimmten Gefahr, der Exposition und der Vulnerabilität der Wirtschaftstätigkeit zusammen. Besonders die Identifikation relevanter Gefahren und Schwachstellen stellt Unternehmen vor Herausforderungen.
Der Leitfaden des Projekts KlimTAX bietet Empfehlungen für die fundierte Durchführung der KRA über fünf Schritte und enthält Leitfragen für sowohl durchführende als auch beauftragende Unternehmen.
Das Projekt hat sich aus der CCCA-AG Klimarisiko im ESG Reporting gebildet und wurde vom Austrian Institute of Technolgy, der Geosphere Austria, der TU Wien und dem Umweltbundesamt umgesetzt (AW Juli 2024).