Klimaschutzministerin Leonore Gewessler: „Wir sehen es bei den Förderzahlen: Die Menschen wollen raus aus Öl und Gas und rein in die Erneuerbaren. Das macht unabhängig von globalen Energiemärkten und ist gleichzeitig gut für unser Klima. Solarthermische Großanlagen können Wärmenergie für die Fernwärme und industrielle Prozesse liefern. Damit leistet diese Technologie einen wichtigen Beitrag zur Energiewende“
Klima- und Energiefonds-Geschäftsführer Bernd Vogl: „Bis dato haben wir bereits knapp 350 solare Großanlagen mit einer Kollektorfläche von rund 150.000 m2 in Österreich gefördert. Dadurch konnten mehr als 600.000 Tonnen CO₂-Emissionen eingespart werden. Gerade für Industriebetriebe sowie Wärmenetze liegt in der Nutzung dieser Technologie eine Chance für CO₂-neutrale, innovative Wärmeversorgung ‚Made in Austria‘.“
Förderprogramm Solarthermie – solare Großanlagen
Mit dem Programm „Solarthermie – solare Großanlagen“ fördert der Klima- und Energiefonds die betriebliche Installation innovativer solarthermischer Anlagen mit einer Kollektorfläche ab 100 m2. Mithilfe des Programms sollen die Planung und Umsetzung von hocheffizienten großflächigen Solarthermieanlagen ermöglicht, Betriebsdaten als Wissensbasis für den optimalen Betrieb gesammelt und neue Marktsegmente erschlossen werden.
Die Förderaktion umfasst die folgenden sechs Themenfelder:
- Solare Prozesswärme
- Solare Einspeisung in netzgebundene Wärmeversorgungen (Mikro-, Nah- und Fernwärmenetze)
- Hohe solare Deckungsgrade (über 20 % des Gesamtwärmebedarfs) in Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben
- Solarthermie in Kombination mit Wärmepumpe inkl. Photovoltaisch-thermische Kollektoren (PVT)
- Neue Technologien und innovative Ansätze
- Solare Großanlagen ab 5.000 m2
Besonders innovative Projekte sowie Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche von mehr als 5.000 m² werden zur Teilnahme an der Begleitforschung ausgewählt, wissenschaftlich betreut und erhalten Feedback zur Optimierung der Anlage.
Zusätzlich werden Machbarkeitsstudien für Großprojekte unterstützt. Die Förderung ist dabei von der Art der Machbarkeitsstudie, der Anlagengröße und der Wärmespeicherart abhängig. Dafür einreichen können natürliche und juristische Personen sowie Projektkonsortien; die Machbarkeitsstudien müssen spätestens 12 Monate ab Beauftragung fertiggestellt sein.
Die Förderaktion „Solarthermie – solare Großanlagen“ läuft bis 15.12.2023, 12:00 Uhr. Die vollständigen Antragsunterlagen müssen bis zu diesem Zeitpunkt unter www.umweltfoerderung.at eingereicht werden. Ein Beratungsgespräch bis spätestens eine Woche vor der Einreichfrist ist verpflichtend.