31.03.2023 – Presseaussendung

„Kleine“ Stromspeicher – große Wirkung

Digitales Bild von erneuerbaren Stromquellen, Speichern und Verbrauchern.

15 Millionen Euro Förderbudget für Nachrüstung von elektrischen Speicheranlagen

Die Kraft der Sonne nutzen, auch wenn sie nicht scheint – das können Speicher. Mit dem Programm „Stromspeicheranlagen“ fördert der Klima- und Energiefonds die Errichtung neuer Speicher bzw. die Erweiterung von bestehenden Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie. Für die Förderaktion stehen insgesamt 15 Millionen Euro zur Verfügung, dotiert aus den Mitteln des Klimaschutzministeriums (BMK).

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler: „Eine umwelt- und klimafreundliche Energieversorgung ist essenziell für die Energiewende. Erhöhen wir den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung, werden wir unabhängiger von fossilen Energieträgern. Mit Stromspeichern können wir gleichzeitig eine nachhaltigere und stabilere Stromversorgung ermöglichen.“

Klima- und Energiefonds Geschäftsführer Bernd Vogl: „In Österreich haben wir bereits technologisch ausgereifte Speicherlösungen, die breit ausgerollt werden können. Mit der Förderung können wir es schaffen, diese Technologien ins System zu integrieren und die Stromversorgung in jenen Regionen zu verbessen, in denen die Netze nicht ausreichend entwickelt sind oder wo deutlich mehr erneuerbarer Strom produziert als genutzt wird.“ Ergänzend zu der heute startenden Förderaktion für kleine Stromspeicher wird der Klima- und Energiefonds heuer eine weitere, mit 35 Millionen Euro aus Mitteln des BMK dotierte Pilotaktion für Wärmespeicher starten. Im Rahmen dieses Programms werden u.a. elektrische Großspeicher und Pufferspeicher für Fernwärmenetze unterstützt.

Details zum Förderprogramm „Stromspeicheranlagen“
Gefördert werden sowohl neu installierte als auch die Erweiterung von bestehenden Stromspeicher-Anlagen bis zu einer nutzbaren Speicherkapazität von 50 kWh (Mindestgröße: 4 kWh). Voraussetzung ist, dass diese zur Speicherung von Strom aus bereits bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen dienen.

Die Einreichung für die Förderaktion „Stromspeicheranlagen“ verläuft in zwei Schritten:
1.   Registrierung hier.
2.   Die Antragstellung kann erst nach der Online-Registrierung sowie Errichtung der Stromspeicheranlage erfolgen. Anlagen, die vor Registrierung bestellt und/oder errichtet wurden, sind nicht förderbar.

Die Ausschreibung „Stromspeicheranlagen“ ist ab 31.03.2023 geöffnet. Für die Umsetzung und Antragstellung haben Förderwerber:innen 24 Monate Zeit.

Pressekontakt

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mag.a Katja Hoyer
Abteilungsleiterin, Pressesprecherin