Klimaschutzministerin Leonore Gewessler: „Im Kampf gegen die Klimakrise müssen wir alle an einem Strang ziehen. Da braucht es die Politik, die Menschen und auch die Wirtschaft muss einen Beitrag leisten. Mit den Förderungen für einen schnellen Umstieg auf eine klimafreundliche Produktion unterstützt der Klima- und Energiefonds diese Veränderung. Denn grüne Produkte sind die Grundlage einer klimafitten Wirtschaft. Und sie sorgen dafür, dass das Klima in unserem Land auch in Zukunft lebenswert bleibt.“
Klima- und Energiefonds-Geschäftsführer Bernd Vogl: „Mit der zweiten Ausschreibung unseres Förderprogramms haben österreichische Industrieunternehmen und die Energiewirtschaft die Möglichkeit, ihre Prozesse so zu optimieren, dass diese klimafreundlich und nachhaltig sind. Die Senkung der Treibhausgasemissionen ist für den langfristigen Erfolg des Wirtschaftsstandorts Österreich unerlässlich.“
Mit Blick auf den Umbau der Energieversorgung sind wieder erneuerbare Technologien, Effizienzmaßnahmen und Speicher im Fokus der Ausschreibung.
Förderprogramm „Transformation der Wirtschaft“
Das Programm „Transformation der Wirtschaft“ richtet sich an die produzierende Wirtschaft sowie an Energieversorgungsunternehmen, die energie- und/oder prozessbedingte THG-Emissionen aufweisen und ihren Standort in Österreich haben. Zur Förderung eingereicht werden können auch jene Anlagen, die vom Anwendungsbereich des EU-Emissionshandels erfasst sind.
Gefördert werden Maßnahmen, die zur Umstellung auf erneuerbare Energieträger, zum effizienten Einsatz von Energie oder zu einer sonstigen größtmöglichen Verminderung von Treibhausgasemissionen (z.B. Wasserstofferzeugung, Energiespeicher, etc.), darunter fallen auch Pilot- und Demonstrationsanlagen, führen. Die eingereichten Projekte müssen dem „Do-no-Significant-Harm-Principle“ (DNSH) entsprechen, d.h. sie dürfen die Umweltziele nicht gefährden.
Weitere Eckdaten zum Förderprogramm
- Die Ausschreibung ist von 28. Februar bis 28. Juni 2023 geöffnet.
- Für die eingereichten Maßnahmen müssen Investitionskosten von je zumindest 2 Millionen Euro vorliegen.
- Die Förderintensität beträgt bis zu 80% pro eingereichter Maßnahme, maximal jedoch 10 Millionen Euro.
- Für die Erteilung des Förderzuschlags ist das Verhältnis der beantragten Förderung (Euro) pro eingesparter Tonne THG-Emission (CO2-Äquivalent) ausschlaggebend.
- Die Auswahl der Projekte erfolgt durch ein kompetitives Ausschreibungsverfahren.
- Alle Ausschreibungsunterlagen (Ausschreibungsleitfaden, Link Online-Einreichung etc.) finden sie auf der Programmseite der Kommunalkredit Public Consulting.
- Die vollständigen Antragsunterlagen müssen bis 28. Juni 2023 um 12:00 Uhr online und postalisch bei der Kommunalkredit Public Consulting einlangen.
- Für die Ausschreibung sind weiters zwei Online-Informationstermine geplant; diese werden auf der Homepage der KPC veröffentlicht. Sämtliche schriftliche Anfragen sowie die Anmeldung zu den Beratungsterminen können an transformation@kommunalkredit.at gerichtet werden.
Hintergrundinformation zum Programm – Bilanz erster Fördercall
Die erste Ausschreibung war von Juli 2022 bis Oktober 2022 geöffnet und adressierte Maßnahmen der produzierenden Wirtschaft, die zur Reduktion von Treibhausgasemissionen durch die Umstellung auf erneuerbare Energieträger führen. Im Rahmen dieser Ausschreibung wurden insgesamt 4,5 Millionen Euro Förderungen an drei Projekte vergeben.