Strom aus Kleinwasserkraft kann hier einen wichtigen Beitrag leisten. Alte Kleinwasserkraftanlagen an den Stand der Technik anzupassen und bereits bestehende, ungenutzte Querbauwerke für die Stromerzeugung zu nutzen, gelten als wichtige Maßnahmen für die Energiewende.
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler: „Im Kampf gegen die Klimakrise und am Weg raus aus der Abhängigkeit von fossilem Öl und Gas, brauchen wir alle erneuerbaren Energieträger. Mit der Investition in mehr Ökologisierung der Kleinwasserkraft schaffen wir dabei ein Mehr an sauberem Strom, verbessern den ökologischen Zustand der österreichischen Gewässer und fördern außerdem regionale Wertschöpfung und schaffen Green Jobs.“
Geschäftsführer des Klima- und Energiefonds Ingmar Höbarth: „Für die Energiewende müssen wir in den Regionen alle Ressourcen nutzen, die wir zur Verfügung haben. Ich bin überzeugt, dass Kleinwasserkraft eine wichtige Rolle spielt. Mit der neuen Förderung möchten wir prüfen, welches Potenzial in veralteten Wasserkraftwerken und ungenutzten Querbauwerken steckt.“
Beratungsprogramm Kleinwasserkraft
Mit dem Beratungsprogramm Kleinwasserkraft unterstützt der Klima- und Energiefonds Machbarkeitsstudien (Modul 1). Diese Förderung richtet sich an Betreiber:innen von bestehenden Kleinwasserkraftanlagen bis zu einer Größe von 2.000 kW sowie Eigentümer:innen von aktuell nicht genutzten, nicht passierbaren Querbauwerken. Weiters wird die Entwurfs- und Bewilligungsplanung von Kleinwasserkraftanlagen gefördert, die einen Revitalisierungsbedarf haben (Modul 2).
Für das Modul 1 steht ein Budget von insgesamt einer Million Euro zu Verfügung. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 3.000 Euro. Weitere 1,5 Million Euro stehen für das Modul 2 bereit. Die von Expert:innen ausgewählten Projekte werden mit maximal 20.000 Euro unterstützt. Die Vergabe erfolgt letztlich nach Maßgabe des jeweils verfügbaren Budgets.
Die Einreichung für das Beratungsprogramm Kleinwasserkraft Modul 1 ist laufend von 19.05.2022 bis 29.11.2024 (12:00 Uhr) möglich. Die Einreichfristen für die Auswahlrunden von Modul 2 sind 30.06.2022 (12:00 Uhr), 30.9.2022 (12:00 Uhr) und 19.01.2023 (12:00 Uhr). Weitere Einreichtermine können je nach Ausschöpfungsgrad des Budgets festgelegt werden.