3 Millionen Euro Förderbudget ab sofort für besonders innovative Energiegemeinschaften
Seit Sommer 2021 können sich Bürger:innen zu Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften (EEG) zusammenschließen und erneuerbare Energie, sowohl Strom als auch Wärme, über Grundstücksgrenzen hinweg gemeinschaftlich produzieren, speichern, verkaufen und verbrauchen. Der Vorteil liegt auf der Hand: Energiegemeinschaften ermöglichen gerade in Zeiten steigender Energiepreise finanzielle Unabhängigkeit und schaffen auch langfristige Planungssicherheit. Um die Gründung weiterer EEG anzustoßen, legt der Klima- und Energiefonds seine Förderung erneut auf. Die zweite Ausschreibung „Energiegemeinschaften 2022“ richtet sich dabei an Energiegemeinschaften, die anderen Personen, Gemeinden, Regionen und Projektentwicklern als Vorbild dienen sollen. Gefördert werden Projekte mit insgesamt 3 Millionen Euro, dotiert aus Mitteln des Klimaschutzministeriums (BMK).