Klimaschutzministerin Leonore Gewessler: „Energiegemeinschaften sind wirklich eine Erfolgsgeschichte. Nachdem wir die gesetzlichen Grundlagen geschaffen haben, haben viele Menschen das Potenzial erkannt und erzeugen gemeinsam erneuerbare Energie. Energiegemeinschaften ermöglichen es, selbst erzeugte erneuerbare Energie mit Nachbarn, Familie und darüber hinaus zu teilen. Das schafft Unabhängigkeit, aber auch mehr Zusammengehörigkeit mit anderen Mitgliedern der Gemeinschaft. Wir sehen außerdem, dass sich der Trend fortsetzt. Durch den Einsatz erneuerbarer Energien fördern Energiegemeinschaften die lokale Energiewende, kurbeln die Wirtschaft an und reduzieren den Ausstoß von Treibhausgasen.“
Klima- und Energiefonds-Geschäftsführer Bernd Vogl: „Energiegemeinschaften zeigen auch wirtschaftliche und soziale Effekte. Zum einen wird die regionale Wirtschaft gestärkt, zum anderen ein Gemeinschaftsgefühl zwischen den Teilnehmer:innen durch das ‚gemeinsame‘ Produzieren und Verbrauchen der erneuerbaren Energie direkt vor Ort.“
Details zum Förderprogramm „Energiegemeinschaften 2024“
Gefördert wird die Planung und Umsetzung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG), Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) sowie gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA), die als Vorbild- und Musterprojekte mit innovativem Charakter dienen können und einen erhöhten Planungsaufwand aufweisen. Die Projekte müssen ein Set an technologischen, sozialen, organisatorischen und ökologischen Kriterien wie etwa den Einsatz unterschiedlicher Erzeugungstechnologien, die Verbindung mit E-Mobilität, die Adressierung von Energiearmut oder konkrete Maßnahmen zur Berücksichtigung von Gender & Diversität erfüllen.
Es werden unter anderem Beratungsleistungen, Informationsveranstaltungen, Planungsarbeiten und Umweltstudien gefördert. Für das Förderprogramm stehen 2 Millionen Euro zur Verfügung. Die maximale Finanzierung pro Förderungsnehmer:in (inkl. Bonus) beträgt 20.000 Euro.
Informationen zur Antragstellung
Einreichungen sind laufend ab sofort bis 31.03.2025 (14 Uhr) nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel möglich. Diese sind online unter www.umweltfoerderung.at/energiegemeinschaften möglich.