10.04.2024 – Presseaussendung

Eigenverbrauch optimieren, Stromnetze entlasten: Kleinspeicher-Förderung startet

Digitales Bild von erneuerbaren Stromquellen, Speichern und Verbrauchern.

35 Millionen Euro stehen ab sofort für elektrische Speicheranlagen bereit

Den Strombedarf zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien decken – das ist das Ziel der Bundesregierung bis 2030. Stromspeicher helfen, erneuerbare Energien ins System zu integrieren und sorgen für eine sichere Stromversorgung. Mit dem Programm „Stromspeicheranlagen“ fördert der Klima- und Energiefonds die Neuerrichtung bzw. die Erweiterung von elektrischen Speicheranlagen zu bereits vorhandenen Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie. Zur Förderung eingereicht werden können Anlagen, die ab dem 1.1.2024 geliefert worden sind bzw. geliefert werden. Für die Förderaktion stehen insgesamt 35 Millionen Euro zur Verfügung, dotiert aus den Mitteln des Klimaschutzministeriums (BMK).

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler: „Immer mehr Haushalte und Betriebe produzieren ihren eigenen Strom und treiben damit die Energiewende voran. Stromspeicher ermöglichen eine effizientere Nutzung der selbst produzierten grünen Energie und entlasten damit auch die Netze. Daher freut es mich, dass wir mit der Förderung für Stromspeicheranlagen einen weiteren Schritt in Richtung klimaneutraler Energieversorgung gehen“

Klima- und Energiefonds Geschäftsführer Bernd Vogl: „Effiziente Stromspeicher sind entscheidend für die Energiewende. Durch den Ausbau und die Erweiterung von Speicheranlagen können wir mehr erneuerbare Energie in der Region nutzen und in unser Energiesystem integrieren.“

Details zum Förderprogramm „Stromspeicheranlagen“
Gefördert werden sowohl neu errichtete als auch die Erweiterung von bestehenden Stromspeicher-Anlagen bis zu einer nutzbaren Speicherkapazität von 50 kWh (Mindestgröße von 4 kWh sowie mindestens 0,5 kWh pro kWp installierter Engpassleistung). Voraussetzung ist, dass diese zur Speicherung von Strom aus bereits bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen dienen. Weiters muss die Anlage dem Stand der Technik entsprechen, von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht montiert und installiert werden und mindestens zehn Jahre in ordnungs- und bestimmungsgemäßem Betrieb bleiben. Pro Standort kann im Rahmen dieses Förderprogramms nur für eine Stromspeicheranlage angesucht, pro Stromspeicheranlage kann nur ein Förderantrag gestellt werden.

Das Programm „Stromspeicheranlagen“ fördert Projekte, die ausschließlich Speicheranlagen errichten möchten und daher nicht die Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nehmen können oder nicht im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) eingereicht werden können.

Pressekontakt

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mag.a Katja Hoyer
Abteilungsleiterin, Pressesprecherin