11.02.2021 – Presseaussendung

E-Mobilitätspaket für klimafreundliche Flotten startet

Auf dem Bild ist ein E-Auto zu sehen, welches bei einer Ladestation aufgeladen wird.

Klima- und Energiefonds startet E-Mobilitäts-Förderkation für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine.

Um den eingeschlagenen Kurs Richtung Dekarbonisierung des heimischen Verkehrssystems weiterzuführen, stellt das Klimaschutzministerium (BMK) für das Jahr 2021 insgesamt 46 Millionen Euro für die Förderung der Elektromobilität zur Verfügung. Ab sofort können sich Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine beim Klima- und Energiefonds aus diesem Topf ihre Förderung für eine umweltfreundliche E-Flotte abholen.

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler: „Die Zukunft unserer Mobilität ist klimafreundlich und emissionsfrei. Mit diesem E-Mobilitätsförderpaket können Betriebe, Vereine und Gebietskörperschaften die Mobilitätswende aktiv und klimafit mitgestalten. Denn jede Flotte, die in Zukunft elektrisch fährt, bringt uns diesem Ziel näher. Klimaschutz als Job- und Wirtschaftsmotor löst dabei vielfach Investitionen aus, die jede Menge Arbeitsplätze sichern und schaffen“.

Der Klima- und Energiefonds fördert weiterhin die Anschaffung von Elektrofahrzeugen bzw. Fahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb (PKW, Nutzfahrzeuge, Busse, Sonderfahrzeuge, Mopeds und Motorräder) sowie multimodale Mobilitätsknoten. Theresia Vogel und Ingmar Höbarth, Geschäftsführung des Klima- und Energiefonds: „Diese Förderung ein wichtiger Schritt, um Dynamik in die E-Mobilität zu bringen. Beim Vergleich der Gesamtkosten von fossilen und elektrischen Fahrzeugen geht das E-Auto als klarer Sieger hervor. Hinzu kommt dann noch das gute Gefühl, umweltfreundlich unterwegs zu sein!“

Was wird gefördert?
Das Förderbudget steht für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen zur Verfügung. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen. Je nach geförderter Maßnahme erfolgt die Einreichung zur Förderung VOR oder NACH der Anschaffung. So muss der Antrag für schwere E-Nutzfahrzeuge, E-Busse, E-Flotten, E-Sonderfahrzeuge und multimodale Mobilitätsknoten vor der Anschaffung gestellt werden. Wer E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktureinrichtungen anschafft, muss den Antrag im Nachhinein stellen. Eine detaillierte Übersicht über alle Förderangebote finden sich im Förderleitfaden. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist der Einsatz von 100 Prozent Strom beziehungsweise Wasserstoff aus erneuerbaren Energieträgern.

Die angeführten Förderangebote für Elektromobilität mit erneuerbarer Energie in Österreich werden – dort wo festgehalten – in Zusammenarbeit mit Automobilimporteuren, Zweiradimporteuren und Sportfachhandel umgesetzt.

Pressekontakt

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mag.a Katja Hoyer
Abteilungsleiterin, Pressesprecherin