31.12.2020 – Presseaussendung

Aktion „E-Mobilität für Private“ geht in die Verlängerung

Das Bild zeigt das Klimafonds-Logo.

Bis zu 5.000 Euro Preisvorteil für Private möglich.
Neu: Unterstützung für Ladeinfrastruktur auch ohne Kauf eines E-Fahrzeuges.

Die Aktion „E-Mobilität für Private“ des Klima- und Energiefonds geht in die Verlängerung. Bis 31.03.2022 können sich Privatpersonen den Kauf eines neuen E-Fahrzeuges mit bis zu 5.000 Euro fördern lassen. Neu ist, dass die Anschaffung von Ladeinfrastruktur jetzt auch ohne Kauf eines E-PKWs unterstützt wird. „E-Mobilität für Private“ ist eine Aktion im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive zur Förderung der Elektromobilität mit erneuerbarer Energie des Klimaschutzministeriums (BMK).

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler: „Der Verkehr ist unser Sorgenkind im Klimaschutz. Mit der Verlängerung der Förderung von E-Fahrzeugen für Private unterstützt der Klima- und Energiefonds auch 2021 einen Umstieg auf die klimafreundliche E-Mobilität. Das ist ein weiterer wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klima- und Energieziele.“

Theresia Vogel, Geschäftsführerin des Klima- und Energiefonds: „Die Förderung für E-Mobilität beim Klima- und Energiefonds geht nahtlos weiter. Und das ist gut so, denn nun drängen immer mehr Modelle auf den Markt, immer mehr Mobilitätsbedürfnisse können rein elektrisch abgedeckt werden. Dank der Förderaktion ist nachhaltige e-Mobilität nun wirklich bei den Verbraucher*innen angekommen.“

5.000 Euro Ersparnis für E-Autos
Gemeinsam mit dem E-Mobilitätsbonus der Automobil-Importeure ergibt sich eine Ersparnis von bis zu 5.000 Euro pro privatem E-Auto, das rein elektrisch angetrieben wird – und der dafür benötigte Strom aus erneuerbaren Energien stammt. Für Plug-In Hybrid-Fahrzeuge oder solche mit Range Extender ergibt sich ein Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro pro Fahrzeug.

Unkompliziert zur Förderung
Die Einreichung ist ab 1. Januar 2021 möglich. Die Registrierung ist ausschließlich online unter www.emob.klimafonds.gv.at und bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis 31.3.2022 möglich. Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel reserviert. In einem Bestätigungs-E-Mail erhalten die AntragstellerInnen einen individuellen Zugangs-Link zu der für die Antragstellung vorgesehenen Online-Plattform, der 24 Wochen gültig ist.

Innerhalb dieser 24 Wochen muss die Lieferung, Bezahlung und Zulassung des Fahrzeugs und die Antragstellung erfolgen. Kombinationen mit Landes- oder Gemeindeförderungen sind möglich. Das Rechnungsdatum darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als sechs Monate zurückliegen. Die vollelektrische Reichweite des PKW muss mindestens 50 km betragen. Das Förderprogramm richtet sich an Privatpersonen.

Serviceteam E-Mobilität für Private:
· Telefon: 01/316 31-733
· E-Mail: e-mobilitaet@kommunalkredit.at
· Informationen zum E-Mobilitätspaket des Klimaschutzministeriums und den Förderaktionen: https://www.bmk.gv.at/themen/mobilitaet/alternative_verkehrskonzepte/elektromobilitaet/foerderungen/e-mobilitaet2021.html
· www.umweltfoerderung.at

Pressekontakt

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mag.a Katja Hoyer
Abteilungsleiterin, Pressesprecherin