17.12.2024 – Newsletter-Beiträge – #05/024

Energie- und Kosteneffizienz durch Gerätetausch

Veraltete und ausrangierte Kühlschränke.

Seit 2023 bietet die Förderaktion „Energiesparen im Haushalt – Beratung und Gerätetausch“ Energiesparberatung für Haushalte mit geringem Einkommen und ineffiziente Elektrogroßgeräte werden gegen energieeffiziente getauscht. Die Bilanz kann sich sehen lassen.

Der soziale und ökologische Nutzen der vom Klima- und Energiefonds in Kooperation mit der Caritas und der Volkshilfe Wien durchgeführten Aktion „Energiesparen im Haushalt – Beratung und Gerätetausch“ ist riesig.

268 Tonnen CO2 eingespart

In nur 22 Monaten wurden dabei 11.986 ineffiziente Haushaltsgeräte gegen energieeffiziente Alternativen getauscht, was österreichweit eine Einsparung von 268 Tonnen CO₂ und 1,8 Millionen kWh Energie ergibt. Die positiven Auswirkungen der mehr als 8.800 Energiesparberatungen sind da noch gar nicht mitgerechnet. Zugleich hilft die Aktion einkommensschwachen Haushalten, Energiekosten zu senken und ihre Energiebedürfnisse zu erfüllen.

Fast die Hälfte der ausgetauschten Geräte entfiel auf Kühl- und Gefrierschränke sowie Kühl-Gefrierkombinationen (45 Prozent), gefolgt von Waschmaschinen (27 Prozent), Elektroherden und Backöfen (18 Prozent) sowie Geschirrspülern (10 Prozent).

Niederschwelliger Zugang

Der Zugang zu der Förderaktion erfolgt über die Sozialberatungsstellen der Caritas und die Volkshilfe Wien. Anspruchsberechtigt sind Menschen, die Heizkostenzuschuss, Wohnbeihilfe, Sozialhilfe oder Ausgleichszulage beziehen oder eine ORF-Gebührenbefreiung (OBS) vorweisen können.

Der Ablauf ist einfach und unbürokratisch: Wird bei einer Energiesparberatung ein ineffizientes Gerät entdeckt, kann es kostenlos gegen ein sparsames Neugerät ausgetauscht werden. Pro Haushalt werden maximal zwei Geräte (Herd, Kühlgeräte, Waschmaschine, Geschirrspüler) gefördert. Die Lieferung, Montage und Altgeräteentsorgung übernimmt die Firma „Electronic Partner“.

Sonderregelung für Hochwasserbetroffene

Hochwasserbetroffene können im Rahmen einer Sonderregelung sogar bis zu vier Geräte tauschen. Wurde der betroffene Haushalt im Rahmen der Aktion bereits gefördert, gibt es die Möglichkeit, eine zweite Energiesparberatung sowie einen erneuten Gerätetausch zu beantragen.

Die Anträge von Hochwasserbetroffenen werden bevorzugt bearbeitet. Als Nachweise sind ein Bestätigungsschreiben der Gemeinde über den Status als hochwasserbetroffener Haushalt sowie eine Selbsterklärung erforderlich, in der bestätigt wird, dass keine weiteren Unterstützungsleistungen für die beantragte Maßnahme in Anspruch genommen wurden. Die Aktion läuft bis 31.12.2024, der Ablauf entspricht dem regulären Programm.

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