Der Klima- und Energiefonds wurde vom BMK beauftragt, mit den insgesamt 100 Mio. Euro bis 2025 im Rahmen dieses Programms die Steigerung der Versorgungssicherheit im Land- und Forstwirtschaftssektor durch Förderung von umweltrelevanten Investitionsmaßnahmen zu bewirken. Damit soll eine gezielte Erhöhung des Eigenversorgungsgrades der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erreicht werden.
Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe 2023
Status: Laufend
Zielgruppe: Sonstige, Unternehmen
Laufzeit der Förderung: Solange Budget verfügbar, längstens bis 28.11.2025
Einreichen können alle österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe mit entsprechender Betriebsnummer (LFBIS-Betriebsnummer). Details finden Sie im Förderleitfaden und in den Fragen und Antworten (FAQs). Diese und weitere Informationen finden Sie auch weiter unten im Downloadbereich. Bitte beachten Sie auch die Fördersätze für Photovoltaik (siehe Text bei Modul A weiter unten).
Das Förderungsprogramm ist modular aufgebaut. Ziel ist es, land- bzw. forstwirtschaftliche Betriebe auf ihrem Weg hin zu einem höheren Energieeigenversorgungsgrad zu unterstützen. Gefördert werden Einzelmaßnahmen, aber auch integrierte Gesamtlösungen, die zur Zielerreichung des Programms beitragen. Zur Programmzielerreichung werden vier verschiedene Module für land- bzw. forstwirtschaftliche Betriebe ausgeschrieben.
Bei diesen Modulen erfolgt die Einreichung VOR Umsetzung der Maßnahme:
-
- Modul A – „Einzelmaßnahmen“: In Modul A können ausgewählte Einzelinvestitionsmaßnahmen eingereicht werden, die ohne Energieberatung und ohne Gesamtenergiekonzept umgesetzt werden können.
- Achtung! Die pauschalen Fördersätze für Photovoltaik und Speicher werden entsprechend der EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom festgesetzt. Die Förderhöhe kann daher geringer als im Leitfaden angegeben ausfallen. Für die Kategorie C erfolgt die Ermittlung des Pauschalbetrags als Mittelwert der Förderpauschalen vergangener Ausschreibungscalls im Rahmen des EAG.
- Modul B – Modul „Gesamtenergiekonzept“: In Modul B wird die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts durch einen qualifizierten Energieberater gefördert. Die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts bzw. die Vorlage eines gleichwertigen Energiekonzeptes gemäß Punkt xy ist Voraussetzung für die Teilnahme bei Modul C. Die Erstellung des Gesamtenergiekonzeptes muss bis zur Endabrechnung der Maßnahmen aus Modul C abgeschlossen sein.
- Modul C – Modul „Kombimaßnahmen“: In Modul C können verschiedene Investitionsmaßnahmen kombiniert in einem Förderungsantrag eingereicht werden. Mit Steigerung der Anzahl an umgesetzten Maßnahmen entsprechend Modul B und in Abhängigkeit des mit den Maßnahmen erreichten Eigenversorgungsgrades steigt die Höhe der Förderung.
- Modul A – „Einzelmaßnahmen“: In Modul A können ausgewählte Einzelinvestitionsmaßnahmen eingereicht werden, die ohne Energieberatung und ohne Gesamtenergiekonzept umgesetzt werden können.
Die Einreichung erfolgt bei diesem Modul NACH Umsetzung der Maßnahme:
-
- Modul D – Modul „Notstrom“: Unabhängig von allen anderen Modulen und ohne Inanspruchnahme einer Energieberatung kann das Modul „Notstrom“ zur Förderung eingereicht werden. Im Rahmen dieses Moduls wird der Umbau des Zählerkastens hinsichtlich Notstromfähigkeit mit 850 Euro pro Betrieb pauschal gefördert.
In den Modulen A, B und C werden Maßnahmen insbesondere in folgenden Bereichen gefördert:
- Steigerung des Eigenversorgungsgrades mit erneuerbarer Energie,
- Optimierung des Energieeinsatzes durch Energieeffizienzmaßnahmen,
- Optimierung des Energieeinsatzes durch Lastmanagementsysteme,
- Optimierung und Umstellung der landwirtschaftlichen Maschinen (Außenwirtschaft),
für eine
- optimale Einbindung des betrieblichen Energiesystems in Notfallsresilienzsysteme und
- Stärkung regionaler Energieversorgungskonzepte.
Informationen über den Ablauf der Förderungen finden Sie in nachfolgender Grafik (mit direkten Verweisen auf die Kapitel/Punkte im Leitfaden) sowie auf Seite 9 des Leitfadens.