Thermische Bauteilaktivierung 2020

Einreichzeitraum: 17.12.2020 00:00 Uhr bis 31.03.2023 00:00 Uhr
Status: Abgeschlossen
Zielgruppe: Privat, Sonstige, Unternehmen
Dieses Foto zeigt eine Betonwand.

Der Klima- und Energiefonds setzt beim Aufbau eines erneuerbaren Energiesystems auf Bauteilaktivierung und unterstützt Planungsdienstleistungen mit einem neuen Programm. Das Programm versteht sich als Impulsgeber für die innovative Planung von Thermischer Bauteilaktivierung (TBA), indem vom Klima- und Energiefonds gezielt Planungsleistungen für gesamte Wärmeversorgungskonzepte mit TBA als Wärmespeicher beauftragt werden.

Die Anträge können ab 17.12.2020 bis 31.03.2023, 12:00h gestellt werden.

Wichtig! Der genehmigte Einreichplan muss ein Plandatum aufweisen, das mindestens ein Monat nach dem Beratungsgespräch liegt.

Derzeit stehen 2 Mio. Euro Fördermittel zur Verfügung. Sollten die zur Verfügung stehenden Mittel vor diesem Datum ausgeschöpft sein, kann eine vorzeitige Beendigung der Registrierungsmöglichkeit vom Klima und Energiefonds festgelegt werden.

 

Wer wird gefördert?

Beauftragungen können an Bauträger vergeben werden. Sitz des Auftragnehmers und Ort des Projektes liegen in Österreich.

Falls in speziellen Fällen kein Bauträger vorhanden ist, können sich auch allgemein Bauberechtigte um eine Beauftragung bewerben (Bauherrn bzw. Bauherrenmodelle, im Falle einer Sanierung mit TBA z.B. Wohnungseigentümergemeinschaften).

Das Programm zielt in erster Linie auf Wohnungs-Neubauten mit mindestens 5 Wohneinheiten, aber auch innovative Sanierungen von Geschoßwohnbauten sind grundsätzlich möglich. Einreichberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die geförderte und/oder freifinanzierte Projekte mit überwiegender Wohnnutzung errichten.

 

Was wird gefördert?

Gegenstand der Beauftragung ist eine Planungsleistung für die Entwicklung von Gesamtlösungen für die thermische Konditionierung (Sommer und Winter) von Geschosswohnbauten mit optimierter Nutzung erneuerbarer Energie basierend auf der Nutzung der Flexibilitätsoption einer „Thermischen Bauteilaktivierung“ als Wärmespeicher.

Es können Planungen für Bauvorhaben in einer der folgenden Kategorien eingereicht werden:

  • Nutzung lokal erzeugter erneuerbarer Energie
  • Nutzung von erneuerbarem Strom aus Erzeugungsspitzen aus dem Netz
  • Flexibilisierungsoptionen in Mikro-, Nah- und Fernwärmenetzen

Die Vergütung für die Planungsdienstleistung je Einzelprojekt setzt sich wie folgt zusammen:

  • Pauschalbetrag zwischen 40.000 und 85.000 Euro in Abhängigkeit der Größe des Geschoßwohnbaus
  • 15.000 Euro Bonus für Teilnahme am wissenschaftlichen Monitoring
  • 10.000 Euro Bonus für Projekte der Gebäudesanierung
  • 10.000 Euro Bonus für Projekte mit einem besonderen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft

Die Obergrenze für die Höhe der Boni bildet entweder € 35.000,– oder die vergaberechtlich festgelegte Höchstauftragssumme (max. € 100.000,– excl. USt.). Detaillierte Informationen zur Beauftragung finden Sie im Leitfaden.

Einen groben Überblick über den Prozess gibt das Ablaufschema aus dem Leitfaden.

Wie verläuft der Prozess?

1) Antrag
Die Anträge für die Vergabe von Planungsdienstleistungen sind ab dem 17.12.2020 einzureichen. Die Einreichung erfolgt elektronisch. Bei der Online-Einreichung ist das Dokument mit den Projektangaben über das Projekt hochzuladen

Nach erfolgter Registrierung erhält man eine Information, ob https://www.meinefoerderung.at/webklien/?execution=e1s4ein Planungsauftrag für das jeweilige Bauvorhaben reserviert werden konnte. Dies hängt von der bereits eingelangten Nachfrage in der angegebenen Größenkategorie sowie im Bundesland ab. Wichtig! Der genehmigte Einreichplan muss ein Plandatum aufweisen, das mindestens ein Monat nach dem Beratungsgespräch liegt.

2) Auszahlung

  • Meilenstein 1 – Detail- und Umsetzungsplanung
    Nach erfolgreicher Registrierung und Reservierung eines Auftrages für eine TBA Planungsleistung muss in einem Zeitraum von sechs Monaten die Planung durchgeführt werden und Meilenstein 1 abgeschlossen sein. Notwendige Unterlagen finden Sie in der Checkliste Meilenstein 1

 

  • Meilenstein 2 – Umsetzungsphase
    Die Umsetzung des TBA-Projekts gemäß der abgenommenen Planung ist Bedingung. In dieser Phase muss das Monitoringkonzept mit der wissenschaftlichen Begleitung des Förderprogramms abgestimmt und in der Umsetzung berücksichtigt werden. Nach Abschluss des Meilenstein 2 werden 80 % des Planungshonorars als erste Rate ausgezahlt. Notwendige Unterlagen finden Sie in der Checkliste Meilenstein 2

 

  • Meilenstein 3 – Monitoringphase
    In dieser Phase werden bei den Anlagen entweder nach dem „Betriebsmonitoring“ oder dem „Wissenschaftlichen Monitoring“ Messdaten aufgezeichnet.
    In beiden Fällen erfolgt am Ende der Monitoringphase die Endabrechnung und die Auszahlung der 2. Rate (20 % des Planungshonorars). Notwendige Unterlagen finden Sie in der Checkliste Meilenstein 3 / Endabrechnung

 

3) Fertigstellungsfrist
Die Anlagen sind nach Möglichkeit bis spätestens 3 Jahre nach Erfüllung von Meilenstein 1 fertigzustellen. Bei Projektverzögerungen durch behördliche Genehmigungsverfahren kann eine Fristerstreckung gewährt werden.

 

Weitere Informationen

Detailinformationen zu den Förderungsbedingungen und Antragsunterlagen finden Sie im nachstehenden Downloadbereich. Ebenso möchten wir auf das Fact Sheet Bauteilaktivierung und auf die Informationsseite zum Thema [www.bauteilaktivierung.info] hinweisen.