Förderaktion abgelaufen!
Solaranlagen 2020/21
Status: Abgeschlossen
Zielgruppe: Privat
Förderaktion für die Errichtung von thermischen Solaranlagen für die Warmwasserbereitung und Beheizung.
Gefördert werden neu errichtete Solaranlagen zur Beheizung von Gebäuden und/oder zur Warmwasserbereitung. Die Baubewilligung für das Gebäude, auf dem die Solaranlage errichtet wird, muss vor dem Jahr 2006 erteilt worden sein. Bitte beachten Sie, dass das Lieferdatum der Anlage nicht vor dem 22. Juni 2020 (Beginn der Förderaktion) liegen darf!
Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Für Solaranlagen zur Beheizung eines Gebäudes und zur Warmwasserbereitung gilt eine Förderpauschale von 700 Euro. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden „Solaranlagen 2020/2021“.
Einreichen können ausschließlich Privatpersonen, eine überwiegend private Nutzung der geförderten Anlage muss gewährleistet sein. Pro AntragstellerIn kann unabhängig vom Standort nur ein Antrag für eine Solaranlage eingereicht werden. Der Lieferant der Anlage muss das Gütesiegel des Verbandes Austria Solar führen oder die eingesetzten Solarkollektoren müssen nach dem „Österreichischen Umweltzeichen für Sonnenkollektoren und Solaranlagen“ zertifiziert sein. Ersatzweise müssen die Kollektoren nach der „Solar Keymark“ Richtlinie zertifiziert sein, eine 10-jährige Garantie aufweisen und dürfen nicht galvanisch beschichtet sein.
Registrierung und Antragstellung
Eine Registrierung und Antragstellung ist laufend solange Budetmittel zur Verfügung stehen bis 31.03.2022 möglich. Die Einreichung verläuft online in einem zweistufigen Verfahren.
Registrierung (Schritt 1)
Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, ist eine Registrierung für das geplante Projekt erforderlich. Die Registrierung erfolgt ausschließlich online und kann ab 22.06.2020 bis spätestens 31.03.2022 durchgeführt werden.
Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Projekt automatisch reserviert und Sie erhalten ein Bestätigungs-E-Mail mit einem individuellen Link zur Online-Plattform der Antragstellung. Registrierung und Link zur Online-Plattform sind 12 Wochen gültig, danach ist keine Antragstellung mehr möglich. Eine erneute Registrierung im Rahmen der Förderaktion ist nicht möglich. Zum Zeitpunkt der Registrierung für eine Förderung muss somit sichergestellt sein, dass die Anlage innerhalb der 12-wöchigen Frist fertiggestellt und abgerechnet werden kann.
Antragstellung (Schritt 2)
Nach Errichtung der Anlage und spätestens 12 Wochen nach dem Zeitpunkt der Registrierung kann der Antrag mit allen notwendigen Unterlagen über die Online-Plattform gestellt werden. Der Zugangslink zur Online-Plattform wurde bereits im Bestätigungs-E-Mail der Registrierung übermittelt. Ist die Anlage bereits errichtet und sind alle erforderlichen Unterlagen vorhanden, können Registrierung und Antragstellung auch unmittelbar nacheinander durchgeführt werden.
Auszahlung
Nach positiver Prüfung durch die MitarbeiterInnen der KPC und Genehmigung Ihres Projektes erfolgen die Mittelanforderung beim Klima- und Energiefonds und anschließend die Überweisung auf Ihr Konto.
Weitere Informationen
Detailinformationen zu den Förderungsbedingungen und Antragsunterlagen finden Sie im nachstehenden Downloadbereich.