Energiegemeinschaften 2022

Einreichzeitraum: 03.10.2022 00:00 Uhr bis 29.09.2023 00:00 Uhr
Status: Abgeschlossen
Zielgruppe: Gemeinde
Budget: 3.000.000 EUR

Das Programm unterstützt Energiegemeinschaften mit innovativem Charakter, die das volle Potenzial von Energiegemeinschaften gemäß EAG nutzen und über den derzeit üblichen Standard von Energiegemeinschaften (eine Erzeugungsanlage in der Gemeinschaft abrechnen) hinausgehen, um möglichst effizient und rasch von der qualifizierten Planung zu einer Gründung und Umsetzung bzw. zur Erweiterung zu kommen. Dadurch sollen die lokalen Ressourcen an erneuerbaren Energien optimal genutzt, das Potenzial an sozialgemeinschaftlichen Vorteilen ausgeschöpft und nachhaltig gewirtschaftet werden.

Detaillierte Informationen finden Sie im Leitfaden.

Zielgruppe:
Im Rahmen dieses Programmes können Energiegemeinschaften unterstützt werden, die als Vorbild- und Musterprojekte mit innovativem Charakter dienen und daher einen erhöhten Planungsaufwand aufweisen. Diese sollen als Leuchtturmprojekte umgesetzt werden und da­nach andere Initiatoren, Gemeinden und Regionen zur Nachahmung und zur konkreten Umsetzung anregen.

Die eingereichten Projekte, die über den derzeit üblichen Standard von Energiegemeinschaften (eine Erzeugungsanlage in der Gemeinschaft abrechnen) hinausgehen, sollen die Realisierbar­keit klar erkennen lassen, einen entsprechenden Innovationsgrad aufweisen und ihren Mitgliedern oder den Gebieten, in denen sie tätig sind, vorrangig ökologische oder sozialgemeinschaftliche Vorteile bringen.

Einreichphasen:
Einreichungen sind laufend ab 03.10.2022 bis 29.09.2023 (12 Uhr) nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel möglich.

Folgende Fristen für Auswahlrunden werden festgelegt:
30.11.2022, 24 Uhr

31.01.2023, 24 Uhr
31.03.2023, 24 Uhr
31.05.2023, 24 Uhr
31.07.2023, 24 Uhr
29.09.2023, 12 Uhr

Die eingereichten Projekte werden von der KPC auf for­male Vollständigkeit (Vorhandensein aller Unterlagen) sowie Erfüllung der Projektauswahl und Beurteilungskriterien geprüft. Die Beurteilung erfolgt in erhöhtem Maße nach der planerischen (z. B. Nachvollziehbarkeit des Projekts) und technischen Qualität.

Budget:
Für das Programm „Energiegemeinschaften 2022“ stehen 3 Millionen Euro an Mitteln des Klima- und Energie­fonds zur Verfügung. Bei Ausschöpfung des Budgets, kann das Programm frühzeitig beendet werden.

Ihre Ansprechpersonen

Für strategische Fragestellungen
Ing.in, Mag.a Eva Dvorak MBA