Die österreichische Bundesregierung und die Fahrzeugimporteure haben die Verlängerung des Förderpaketes für E-Mobilität beschlossen. Die darin enthaltenen Förderungsangebote sollen einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Klima- und Energiestrategie leisten.
E-Mobilität für Private 2022
Status: Abgeschlossen
Zielgruppe: Privat
Förderaktion vorübergehend beendet. An einer Budgetaufstockung wird derzeit gearbeitet.
Im Rahmen der gemeinsamen Förderaktion des BMK, der Autoimporteure, der Zweiradimporteure und des Sportfachhandels wird in 2022 weiter die Anschaffung von Elektro-Fahrzeugen für den privaten Einsatz unterstützt. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden „E-Mobilität für Private 2022“.
Die Unterstützung setzt sich zusammen aus:
- „E-Mobilitätsbonusanteil“ der Fahrzeugimporteure beim Ankauf des Fahrzeugs, welcher unabhängig von etwaigen zusätzlichen Nachlässen von Fahrzeugimporteuren gewährt wird.
- „E-Mobilitätsbonusanteil“ (E-Mobilitätsförderung) des Bundes aus Mitteln des BMK.
Im Rahmen dieser budgetär und zeitlich begrenzten Förderungsaktion werden Fahrzeuge mit Elektro-, Brennstoffzellen- sowie Plug-In-Hybrid-Antrieben unterstützt.
Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.03.2023 eingebracht werden. Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 36 Wochen der Antrag gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als neun Monate sein darf.
Gefördert wird die Anschaffung folgender Elektro-PKW-Typen der Klassen M1 und N1, E-Leichtfahrzeuge der Klassen L2e, L5e, L6e und L7e, E-Mopeds (L1e) bzw. E-Motorräder (L3e) sowie (E-)Lastenräder und Ladestationen:
Fördergegenstände | Förderung | E-Mobilitäts- anteil |
Gesamt-betrag | Abkürzung | Anmerkung |
PKW mit reinem Elektroantrieb | 3.000 € | 2.000 € | 5.000 € | BEV | Battery Electric Vehicle |
Brennstoffzellenfahrzeug (PKW) | 3.000 € | 2.000 € | 5.000 € | FCEV | Fuel Cell Electric Vehicle |
Plug-In Hybridfahrzeug (PKW) | 1.250 € | 1.250 € | 2.500 € | PHEV | Plug-in Hybrid Electric Vehicle |
Range Extender bzw. Reichweitenverlängerer (PKW) | 1.250 € | 1.250 € | 2.500 € | REEV, REX | Range Extended Electric Vehicle, Range Extender |
E-Leichtfahrzeug | 1.300 € | 1.300 € | |||
E-Mopeds | 450 € | 350 € | 800 € | L1e | |
E-Leichtmotorräder | 700 € | 500 € | 1.200 € | L3e<=11 kW | |
E-Motorräder | 1.400 € | 500 € | 1.900 € | L3e>11 kW | |
(E-)Transporträder | 800 € | 100 € | 900 € | plus großes Fahrradservice | |
Wallbox / intelligentes Ladekabel | 600 € | 600 € | |||
oder intelligente OCPP-fähige Ladestation bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage |
900 € | 900 € | |||
oder intelligente OCPP-fähige Ladestation bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage | 1.800 € | 1.800 € |
Die vollelektrische Reichweite des PKW muss mindestens 50 km nach WLTP betragen. Der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) des PKW darf 60.000 Euro nicht überschreiten.
Bitte beachten Sie, dass die Fahrzeuge mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden müssen. Wir empfehlen Strom aus zertifizierten Anlagen (die zertifizierten Lieferanten finden Sie unter diesem Link). Fahrzeugmodelle PHEV, REEV und REX mit Dieselantrieb sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist, dass seitens des Fahrzeughändlers beim Kauf des Fahrzeuges ein E-Mobilitätsbonusanteil pro Fahrzeug gewährt wurde. Dieser Bonus muss gemeinsam mit dem Informationstext „E-Mobilitätsbonusanteil“ in der Fahrzeugrechnung ausgewiesen werden.
Unverbindliches Beispiel (Fahrzeug BEV bzw. FCEV) der Förderberechnung für Privatkunden:
Fahrzeugpreis Brutto | 30.000 € |
Fahrrzeugpreis Netto | 25.000 € |
abzgl. Importeursanteil E-Mobilitätsbonus | -2.000 € |
Summe Netto | 23.000 € |
Nova | 0 € |
Umsatzsteuer | 4.600 € |
Summe Brutto | 27.600 € |
abzgl. Bundesanteil E-Mobilitätsbonus | -3.000 € |
Endkundenpreis | 24.600 € |
Ersparnis in Summe * | 5.400 € |
* zusätzliche Einsparungen durch Händlerrabatte, Entfall motorbez. Versicherungssteuer, ev. günstigere Versicherungsprämien, Treibstoffeinsparung, Wartungskosten, …
Registrierung und Antragstellung
Die Einreichung für die Förderungsaktion verläuft in einem 2-stufigen Verfahren (Schritt 1 – Registrierung, Schritt 2 – Antragstellung). Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, muss sich der/die AntragstellerIn zunächst registrieren. Die Registrierung (Schritt 1) ist ausschließlich online und bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel möglich. Die Links zur Online-Registrierung finden Sie je nach Fördergegenstand weiter unten im Bereich „Online-Registrierung“.
Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Fahrzeug reserviert. In einem Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie einen individuellen Zugangs-Link zu der für die Antragstellung vorgesehenen Online-Plattform. Der Link ist 36 Wochen ab Registrierung gültig. Innerhalb dieser 36 Wochen muss die Lieferung, Bezahlung und Zulassung des Fahrzeuges und die Antragstellung über die Online-Plattform erfolgen. Die Registrierung sollte daher erst dann durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Anmeldung des Fahrzeuges innerhalb der 36-wöchigen Frist möglich ist und alle für die Antragstellung notwendigen Unterlagen innerhalb dieser Frist vorliegen.
Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein darf. Dies stellt eine Förderungsvoraussetzung dar und ist unabhängig von der oben genannten Frist für die Gültigkeit Ihres persönlichen Links zur Online-Antragstellung zu beachten.
Bitte beachten Sie außerdem, dass ausschließlich Rechnungen bzw. Leasingverträge anerkannt werden können, welche den E-Mobilitätsbonusanteil sowie die zugehörige Erklärung enthalten. Bei leasingfinanzierten Fahrzeugen ist je nach Fahrzeugkategorie weiters eine Depotzahlung von mindestens 3.000 / 1.300 / 1.250 / 700 / 450 / 800 Euro netto (3.600 / 1.560 / 1.500 / 840 / 540 / 960 Euro brutto) erforderlich.
Ist das Fahrzeug bereits angemeldet und Sie haben alle Unterlagen, können Sie die Registrierung und Antragstellung auch unmittelbar nacheinander durchführen.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- Rechnung(en) über die Anschaffung des Fahrzeuges/der Ladeinfrastruktur
- das unterfertigte Formular Rechnungszusammenstellung
- Zulassungsbescheinigung bei Fahrzeugen
- im Fall einer Leasingfinanzierung: Leasingvertrag inkl. Depotzahlung
- einen Nachweis über den Einsatz von Strom aus 100% erneuerbaren Energieträgern
- Bei Installation einer Wallbox (Heimladestation): Bestätigung des ausführenden Elektroinstallateurs
- Bei Installation einer Wallbox (in einem Mehrparteienhaus): Bestätigung (Details siehe FAQs)
Auszahlung:
Nachdem Sie Ihren Antrag vollständig eingereicht haben, durchläuft er einen Beurteilungs- und Genehmigungsprozess. Nach erfolgter Genehmigung erhalten Sie von unserer Abwicklungsstelle direkt ein Auszahlungsschreiben, mit welchem der Förderungsvertrag zustande kommt. Anschließend werden die Förderungsmittel auf Ihr Konto überwiesen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass auch im Anschluss an die Auszahlung der Förderungsmittel über die verpflichtende Behaltedauer der Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur von 4 Jahren die im Vertrag geregelten Pflichten wie u.a. Nachweis über den Bezug von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern, Informations- und Aufzeichnungspflichten zu erfüllen sind. Die Einhaltung derselben wird von uns stichprobenartig kontrolliert.
Detailinformationen zu den Förderungsbedingungen und Antragsunterlagen finden Sie im nachstehenden Downloadbereich.