E-Mobilität für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine 2021

Einreichzeitraum: 10.02.2021 00:00 Uhr bis 25.01.2022 00:00 Uhr
Status: Abgeschlossen
Zielgruppe: Gemeinde, Unternehmen
Auf dem Bild ist ein E-Auto zu sehen, welches bei einer Ladestation aufgeladen wird.

Um den eingeschlagenen Kurs Richtung Dekarbonisierung des heimischen Verkehrssystems weiterzuführen stellt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) für das Jahr 2021 insgesamt 46 Millionen Euro für die Förderung der Elektromobilität zur Verfügung. Die angeführten Förderangebote für Elektromobilität mit erneuerbarer Energie in Österreich werden vom BMK – und dort wo festgehalten – in Zusammenarbeit mit Automobilimporteuren, Zweiradimporteuren und Sportfachhandel umgesetzt.

Die Förderaktion läuft solange ein Budget vorhanden ist, längstens jedoch bis 31.03.2022. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist der Einsatz von 100 Prozent Strom beziehungsweise Wasserstoff aus erneuerbaren Energieträgern. Wir empfehlen Strom aus zertifizierten Anlagen (die zertifizierten Lieferanten finden Sie unter diesem Link).

Wer wird gefördert?

Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Je nach geförderter Maßnahme finden Sie detaillierte Informationen im Teil A oder Teil B des Förderleitfadens.

Nachfolgende Grafik gibt Ihnen einen groben Überblick über die möglichen Fördermaßnahmen und dient als Wegweiser im Förderleitfaden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden können E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktureinrichtungen (Teil A des Leitfadens). Der Antrag dafür wird nach Umsetzung der Maßnahme gestellt. Eine Übersicht über alle Förderangebote, die NACH Umsetzung der Maßnahme beantragt werden können, finden Sie in nachfolgender Grafik sowie auch auf Seite 4 des Leitfadens.

Darüber hinaus können schwere E-Nutzfahrzeuge, E-Busse, E-Flotten, E-Sonderfahrzeuge und multimodale Mobilitätsknoten gefördert werden (Teil B des Leitfadens). Der Antrag dafür wird VOR Umsetzung der Maßnahme gestellt. Eine Übersicht über alle Förderangebote, die VOR Umsetzung der Maßnahme beantragt werden können, finden Sie in nachfolgender Grafik sowie auch auf Seite 5 des Leitfadens.

Alle allgemeinene Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie auf Seite 6-9 (gültig für Teil A) und Seite 15-20 (gültig für Teil B) des Leitfadens.

Zur Online-Registrierung für Maßnahmen entsprechend Teil A des Leitfadens gelangen Sie über folgende Links:

Zur Antragstellung für kombinierte Maßnahmen, E-Nutzfahrzeuge, E-Busse, E-Flotten, E-Sonderfahrzeuge und multimodale Mobilitätsknoten entsprechend Teil B des Leitfadens gelangen Sie über folgenden Link:

Auszahlung

Nach positiver Prüfung durch die MitarbeiterInnen der KPC und Genehmigung Ihres Projektes erfolgen die Mittelanforderung beim Klima- und Energiefonds und anschließend die Überweisung auf Ihr Konto.

Weitere Informationen

Detailinformationen zu den Förderungsbedingungen und Antragsunterlagen finden Sie im nachstehenden Downloadbereich. Die Kontaktinformationen für das Servicteam finden sie am Ende der Seite.