In der österreichischen Kleinwasserkraft liegt ein großes Potential. Die österreichische Bundesregierung plant die Stromerzeugung aus Wasserkraft bis 2030 um 5 TWh zu steigern. Davon könnte Strom aus Kleinwasserkraft laut Schätzungen rund die Hälfte ausmachen. Alte Kleinwasserkraftanlagen an den Stand der Technik anzupassen, bereits bestehende und zu errichtende Trinkwasseranlagen und bereits bestehende, ungenutzte Querbauwerke für die Stromerzeugung zu nutzen, gelten als wichtige Maßnahmen für die Energiewende.
Dieses Förderprogramm beinhaltet folgende Fördergegenstände:
Modul 1:
Erstellung von Machbarkeitsstudien bis zu einer maximalen Förderhöhe von 3.300 Euro.
Modul 2:
Förderung von Entwurfs- und Bewilligungsplanungen bis zu einer maximalen Förderhöhe von 22.000 Euro.
Einreichfristen
Einreichungen für Projekte in Modul 1 und Modul 2 sind nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel laufend ab
19.05.2022 bis 28.02.2026, 12 Uhr möglich.
Details des Förderprogrammes finden Sie im Leitfaden für dieses Programm (siehe Downloadbereich).
Das Förderprogramm wurde am 18. März 2025 mit folgenden Neuerungen wieder geöffnet:
- Inflationsanpassung von 10% in Modul 1 und Modul 2
- Aufnahme Trinkwasseranlagen und Trinkwasserkraftwerke in Modul 1
- Hinweis Kombinierbarkeit Modul 2 mit Förderungen nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz
- Leitfadenanpassung an Barrierefreiheitsanforderungen