Ziel dieser Förderaktion ist es, durch die Förderung von mittleren Stromspeicheranlagen zu einer Optimierung des Energiesystems und zur Stabilität des Stromnetzes beizutragen. Dazu werden Vorhaben zur Installation von mittleren Stromspeicheranlagen mit einer Nettospeicherkapazität von 51 bis 1.000 kWh unterstützt. Eine wesentliche Voraussetzung ist die Kommunikationsfähigkeit der Anlage mit anderen Komponenten des Energiesystems, sodass die Anlage netzdienlich betrieben werden kann. Durch Good-Practice Beispiele sollen Initiatoren zu einer konkreten Umsetzung von netzdienlichen Projekten angeregt werden, um den Einsatz mittlerer Stromspeicheranlagen im Energieversorgungssystem voranzutreiben.
Mittlere Stromspeicheranlagen 2024
Status: Abgeschlossen
Zielgruppe: Gemeinde, Privat, Unternehmen
Budget: 17.900.000 EUR
Das Budget ist ausgeschöpft, das Förderprogramm wurde vorzeitig geschlossen.
Im Rahmen des Förderprogramms werden Investitionsmaßnahmen in die Planung und Umsetzung von Stromspeicheranlagen mit einer Nettospeicherkapazität von 51 bis zu 1.000 kWh gefördert. Es können neu installierte Stromspeicheranlagen, sowie die Erweiterung bestehender Anlagen, die zur Speicherung von Strom aus Erzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen dienen zur Förderung eingereicht werden. Ziel dieser Förderaktion ist es, durch die Förderung von mittleren Stromspeicheranlagen zu einer Optimierung des Energiesystems und zur Stabilität des Stromnetzes beizutragen. Eine wesentliche Voraussetzung ist die Kommunikationsfähigkeit der Anlage mit anderen Komponenten des Energiesystems, sodass die Anlage netzdienlich betrieben werden kann. Durch Good-Practice Beispiele sollen Initiatoren zu einer konkreten Umsetzung von netzdienlichen Projekten angeregt werden, um den Einsatz mittlerer Stromspeicheranlagen im Energieversorgungssystem voranzutreiben. Diese Förderung wird durch Mittel der EU aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) kofinanziert.