Stromspeicheranlagen 2024

Um die erzeugte erneuerbare Energie bestmöglich nutzen zu können, spielt die breit ausgerollte Anwendung von Kleinspeicheranlagen eine besonders wichtige Rolle. Zur Eigenverbrauchsoptimierung, aber auch zur Entlastung der Stromnetze unterstützen wir daher auch 2024 wieder Kleinspeicheranlagen mit einer Nettospeicherkapazität zwischen 4 und 50 kWh in unserer Ausschreibung „Stromspeicheranlagen“.

Update 3.05.2024: Das Budget ist vollständig ausgeschöpft. Um den Ausbau von Sonnenstrom in den nächsten Jahren weiter zu beschleunigen, gilt seit 1. Jänner 2024 für PV-Anlagen mit einer Leistung bis 35 kWp sowie dazugehörige Speicher der Nullsteuersatz. Das bedeutet, es sind keine weiteren Förderanträge mehr notwendig, die Umsatzsteuer wird beim Kauf nicht berechnet. Mehr Informationen finden Sie unter  https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/energiewende/erneuerbare/foerderungen/pv/foerderung2024.html

Zur Förderung:

Diese Förderaktion zielt auf die Neuerrichtung sowie die Erweiterung von elektrischen Speicheranlagen zu bereits vorhandenen Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie ab. Die Speicheranlagen müssen mindestens 0,5 kWh nutzbare Speicherkapazität pro kWp installierter Engpassleistung der bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen haben.

Dieses Programm fördert Projekte die ausschließlich Speicheranlagen errichten möchten und daher nicht die Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nehmen können oder nicht im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz eingereicht werden können. Das Budget ist für 2024 mit 35 Mio. Euro dotiert.

Ihre Ansprechpersonen

Serviceteam „Speicher“:
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien

Tel.: +43 (0) 1/31 6 31-730
E-Mail: speicher@kommunalkredit.at